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Die STADT BECKUM bietet zum 1. Januar 2027 einen Ausbildungsplatz im folgenden Bereich an:
Brandoberinspektoranwärterin / Brandoberinspektoranwärter (w/m/d)
im feuerwehrtechnischen Dienst zur späteren Verwendung als Sachgebietsleitung Rettungsdienst
Wer sind wir?
Die Stadt Beckum ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen und hat ca. 38.000 Einwohner. Sie liegt verkehrsgünstig mit eigenem Bahnhof an der Bahnstrecke Minden-Köln sowie an der A 2 und bietet gleichzeitig reizvolle Naturlandschaften wie den Aktivpark Phoenix und den Freizeitsee Tuttenbrock.
Die Stadt Beckum hat eine kombinierte Feuer- und Rettungswache mit hauptamtlichen Kräften, die im Fachbereich Recht, Sicherheit und Ordnung als Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst organisiert ist.
Es erwartet Sie eine interessante und abwechslungsreiche Ausbildung, in der Sie auf die zukünftigen Aufgaben des feuerwehrtechnischen Dienstes vorbereitet werden. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und gliedert sich in Abschnitte bei verschiedenen Feuerwehren und verschiedenen Ausbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Sie ermöglicht eine Einstellung in das Amt der Besoldungsgruppe A 10. Dieses wird bei erfolgreicher Teilnahme an dem Lehrgang angestrebt.
Die Tätigkeiten im feuerwehrtechnischen Dienst bei der Feuerwehr Beckum sind sehr vielfältig. Ihre zukünftige Verwendung ist im Sachgebiet Rettungsdienst im Tagesdienst vorgesehen. Ferner sollen Sie an dem Einsatzführungsdienst der Feuerwehr teilnehmen und als Einsatzleiter*in die Einsätze leiten.
Erforderliche Nachweise (Abschlusszeugnis zum Bachelorgrad, Deutsches Sportabzeichen und Schwimmnachweis) sind bis spätestens zum Vorstellungsgespräch, welches voraussichtlich Ende August stattfindet, einzureichen.
Für die Einstellung förderlich sind:
Die Stadt Beckum fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung und Inklusion. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) bevorzugt berücksichtigt.